Wenn der Dienstleister vergisst, dass er einen Dienst zu leisten hat
Unerhört! Gerade in der Dortmunder Stadtbahn. Ein offensichtlicher Proll keift durch den Zug, dass er schon zehnmal gedrückt hätte, und der Fahrer mal auf seine blinkenden Lämpchen achten sollte, damit er rechtzeitig anhält. Soweit zwar nicht gut, aber okay. Da muss man drüber stehen. Auch als Fahrer. Denn immerhin sind die Passagiere (oder Fahrgäste, wie sie von den Stadtwerken genannt werden) zahlende Kunden. Fahr- und Fluggäste sind vermutlich die einzigen Gäste, die für einen Besuch etwas zahlen müssen. Da bekommt die Aufforderung, "seien Sie mein Gast" eine ganz andere Bedeutung. Also, der Fahrer des Stadtbahnzuges hätte Schwamm-drüber sein lassen sollen. … Wenn der Dienstleister vergisst, dass er einen Dienst zu leisten hat weiterlesen
