Man spricht gerne von „digitalen Inhalten“, wenn von einer multimedialen Datei die Rede ist, zu der man kein physikalisches Trägermedium erwirbt. Das ist natürlich Tinnef, denn eine Bluray zu kaufen, ist genauso digital und hat nichts mit analogen Technologien zu tun. Statt „Stream“ zu verwenden, heißt es eben „und digital“! Wow. Gut, der Vorteil solcher digitaler Inhalte, zumindest bei Filmen, ist, dass sie quasi wie Verleihmedien in Videotheken gehandhabt werden. Das wiederum bedeutet, dass man einen Film „digital“ (i.e. im Stream) leihen kann, wenn er auch in einer Videothek zum Leihen erscheint. Doch die Anbieter von Kaufstreams (wie Amazon, Apple … Die Macht zum vierten Mal erwacht weiterlesen